Häufig gestellte Fragen

Was sind die Vorraussetzungen für eine Therapie?

Vorraussetzung für eine Therapie ist die vom Arzt festgestellte medizinische Notwendigkeit. Dieser stellt dann eine logopädische Verordnung aus. Ohne diese Verordnung dürfen wir keine logopädische Behandlung durchführen.

Von wem erhalte ich eine logopädische Verordnung?

Kinder erhalten eine Verordnung vom Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt oder Pädaudiologen.
Erwachsene erhalten eine Verordnung von ihrem Hausarzt, Internisten, Neurologen oder Hals-Nasen-Ohrenarzt.

Bei Fragen zum Thema Verordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Wo wird die Therapie durchgeführt?

Die Therapie wird grundsätzlich in einer unserer Praxen durchgeführt. Bei Patienten, die aufgrund gesundheitlicher Probleme nicht in die Praxen kommen können, führen wir die Behandlung Zuhause oder in Einrichtungen wie  z.B. Alten- und Pflegeheimen durch (Hausbesuch).

Wer kommt zu uns?

Wir behandeln alle Formen von Sprach-, Sprech-
oder Stimmstörungen. Eine genaure Übersicht finden Sie hier.

Wie läuft der erste Behandlungstermin ab?

In der ersten Stunde, der Diagnostikstunde, verschaffen wir uns mit Ihrer Hilfe einen Überblick über die sprachlichen Fähigkeiten der zu behandelnden Person und erstellen anschließend einen Therapieplan.

Wie verläuft die Behandlung?

Mit dem erstellten Therapieplan werden Übungen angeboten, die Zuhause in regelmäßigen Abständen gefestigt werden müssen. Dazu ist Ihre Mitarbeit erforderlich. Kontinuierlich erhalten Sie dafür von uns die notwendigen Übungsmaterialien.

Gibt es eine logopädische Beratung?

Ja. Nach jeder Therapieeinheit erfolgen Informationen über die Durchführung und Übungsgrundlagen. Bei Bedarf stellen wir reine Beratungstermine zur Verfügung.

Gibt es weitere Leistungen?

Ja. Wir führen bei Erwachsenen zur Unterstützung ihrer kommunikativen Fähigkeiten nicht verschreibungspflichtiges Rhetoriktraining durch. Des Weiteren bieten wir verschiedene Kurse an.