Voraussetzungen

Voraussetzungen für die logopädische Behandlung

Die logopädische Therapie bedarf in jedem Falle einer ärztlichen Verordnung. Die entstehenden Kosten werden dann von den Krankenkassen oder privaten Krankenversicherungen übernommen. Zuständig für logopädischen Verordnungen sind die entsprechenden Fachärzte wie Kinderärzte, Hals-Nasen-Ohren-Ärzte, Phoniater,Internisten, Fachärzte für Allgemeinmedizin, Zahnärzte, Kieferorthopäden und Neurologen. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Hausarzt oder uns.

Unser Team besteht aus Logopädinnen und Sprachheilpädagoginnen, die sich auf die jeweiligen Störungsbilder spezialisiert haben.